Wer wird gefördert?
- Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte laut Grundbuch
- Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten und flächenmäßig überwiegender Wohnnutzung
Was wird gefördert?
- Umfassende Fenstersanierung
- Umfassende Sanierung guter Standard
- Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard
Wie hoch ist die Förderung?
- Förderungssatz maximal 30 %
- Maximale Förderung abhängig von der erreichten Sanierungsart
Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Sanierungsbonus Mehrgeschossiger Wohnbau/Reihenhausanlage:
Informationsblatt MGW herunterladenWie verläuft das Einreichverfahren?
Nach der Antragstellung muss spätestens bis 30.09.2029 die Endabrechnung übermittelt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss die Sanierung abgeschlossen und abgerechnet sein. Leistungen können erst ab Antragstellung berücksichtigt werden.
- 1Antragstellung
- 2Umsetzung
- 3Endabrechnung
- 4Auszahlung
Antragstellung


Endabrechnung bis
spätestens 30.09.2029
spätestens 30.09.2029

Wie loslegen?
- Sie benötigen einen Bestands- und Planungsenergieausweis. Der/die Energieausweisersteller:in muss das Formular „Technische Details Energieausweis“ ausfüllen > Das Formular benötigen Sie zur Antragstellung
- Förderungsantrag für die geplante oder bereits umgesetzte Sanierung stellen > Es sind Budgetmittel für Sie reserviert


