Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder im Reihenhaus (Gebäudealter von mindestens 15 Jahren)

Was wird gefördert?

  • Teilsanierung 40 % 
  • Umfassende Sanierung guter Standard
  • Umfassende Sanierung Klimaaktiv Standard

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungssatz maximal 30 %
  • Maximale Förderung abhängig von der erreichten Sanierungsart

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus/­Reihenhaus – Abschnitt B:

Informationsblatt herunterladen

Wie verläuft das Einreichverfahren?

Nach der Antragstellung muss spätestens bis 30.09.2028 die Endabrechnung übermittelt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss die Sanierung abgeschlossen und abgerechnet sein. Leistungen können rückwirkend ab 03.10.2025 berücksichtigt werden.

  • 1
    Antragstellung
  • 2
    Umsetzung
  • 3
    Endabrechnung
  • 4
    Auszahlung
Antragstellung
Endabrechnung bis
spätestens 30.09.2028

Förderungsaktion beendet

Die Förderungsaktion „Sanierungsbonus“ wurde beendet. Eine neue Registrierung oder Antragstellung ist nicht mehr möglich. 

Bereits eingereichte Anträge und bestehende Registrierungen bleiben gültig und werden ordnungsgemäß weiterbearbeitet.

Links und Dokumente zur Förderung

Haben Sie noch Fragen?

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