Wer wird gefördert?
- Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder im Reihenhaus (Gebäudealter von mindestens 15 Jahren)
Was wird gefördert?
- Teilsanierung 40 %
- Umfassende Sanierung guter Standard
- Umfassende Sanierung Klimaaktiv Standard
Wie hoch ist die Förderung?
- Förderungssatz maximal 30 %
- Maximale Förderung abhängig von der erreichten Sanierungsart
Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus – Abschnitt B:
Informationsblatt herunterladenWie verläuft das Einreichverfahren?
Nach der Antragstellung muss spätestens bis 30.09.2028 die Endabrechnung übermittelt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss die Sanierung abgeschlossen und abgerechnet sein. Leistungen können rückwirkend ab 03.10.2025 berücksichtigt werden.
- 1Antragstellung
- 2Umsetzung
- 3Endabrechnung
- 4Auszahlung
Antragstellung


Endabrechnung bis
spätestens 30.09.2028
spätestens 30.09.2028

Wie loslegen?
- Sie benötigen einen Bestands- und Planungsenergieausweis. Der/die Energieausweisersteller:in muss das Formular „Technische Details Energieausweis“ ausfüllen > Das Formular benötigen Sie zur Antragstellung
- Förderungsantrag für die geplante oder bereits umgesetzte Sanierung stellen > Es sind Budgetmittel für Sie reserviert


