Wer wird gefördert?
- Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte laut Grundbuch von Wohnungen in Gebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten
Was wird gefördert?
- Die nachträgliche Zentralisierung einer fossil beheizten Einzelwohnung an eine bestehende klimafreundliche Zentralheizung
- Tausch der fossilen Heizung in einer Einzelwohnung durch eine klimafreundliche Alternative
Wie hoch ist die Förderung?
- Förderungssatz maximal 30 %
- Maximal 2.000 Euro
Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Kesseltausch Mehrgeschossiger Wohnbau/Reihenhausanlage – Abschnitt B:
Informationsblatt MGW herunterladenWie verläuft das Einreichverfahren?
Die Förderung für den Anschluss einer Einzelwohnung an eine klimafreundliche Zentralheizung (nachträgliche Zentralisierung) muss spätestens 9 Monate nach Registrierung beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss der Kesseltausch abgeschlossen und abgerechnet sein. Leistungen können rückwirkend ab 03.10.2025 berücksichtigt werden.
- 1Registrierung
- 2Umsetzung
- 3Antragstellung
- 4Auszahlung
Registrierung


maximal 9 Monate
Antragstellung =
Endabrechnung
Endabrechnung

Wie loslegen?
- Planen Sie Ihre Maßnahme mit einem Fachbetrieb > Diesen müssen Sie bei der Registrierung bekanntgeben
- Die Förderung für den geplanten, baureifen oder bereits umgesetzten Heizungstausch registrieren > Es sind Budgetmittel für Sie reserviert
Links und Dokumente zur Förderung
Förderungskriterien im Detail
Weitere nützliche Informationen
Dokument zur Antragstellung
Haben Sie noch Fragen?
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