Wer wird gefördert?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte laut Grundbuch von Wohnungen in Gebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten

Was wird gefördert?

  • Die nachträgliche Zentralisierung einer fossil beheizten Einzelwohnung an eine bestehende klimafreundliche Zentralheizung
  • Tausch der fossilen Heizung in einer Einzelwohnung durch eine klimafreundliche Alternative

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungssatz maximal 30 %
  • Maximal 2.000 Euro

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Kesseltausch Mehrgeschossiger Wohnbau/­Reihenhausanlage – Abschnitt B:

Informationsblatt MGW herunterladen

Wie verläuft das Einreichverfahren?

Die Förderung für den Anschluss einer Einzelwohnung an eine klimafreundliche Zentralheizung (nachträgliche Zentralisierung) muss spätestens 9 Monate nach Registrierung beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss der Kesseltausch abgeschlossen und abgerechnet sein. Leistungen können rückwirkend ab 03.10.2025 berücksichtigt werden.

  • 1
    Registrierung
  • 2
    Umsetzung
  • 3
    Antragstellung
  • 4
    Auszahlung
Registrierung

maximal 9 Monate

Antragstellung =
Endabrechnung

Wie loslegen?

  • Planen Sie Ihre Maßnahme mit einem Fachbetrieb > Diesen müssen Sie bei der Registrierung bekanntgeben
  • Die Förderung für den geplanten, baureifen oder bereits umgesetzten Heizungstausch registrieren > Es sind Budgetmittel für Sie reserviert

Links und Dokumente zur Förderung

Haben Sie noch Fragen?

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