Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder im Reihenhaus

Was wird gefördert?

Der Tausch einer fossilen Heizungsanlage durch:

  • Anschluss an Nah-/Fernwärme
  • Holzzentralheizung
  • Wärmepumpe

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungssatz maximal 30 %
  • Maximale Förderung abhängig von der neuen Heizungsanlage
  • Zuschläge möglich

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Kesseltausch Ein-/Zweifamilienhaus/­Reihenhaus:

Informationsblatt herunterladen

Wie verläuft das Einreichverfahren?

Die Förderung für den Kesseltausch muss spätestens 9 Monate nach Registrierung beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss der Kesseltausch abgeschlossen und abgerechnet sein. Leistungen können rückwirkend ab 03.10.2025 berücksichtigt werden.

  • 1
    Registrierung
  • 2
    Umsetzung
  • 3
    Antragstellung
  • 4
    Auszahlung
Registrierung

maximal 9 Monate
Antragstellung =
Endabrechnung

Wie loslegen?

  • Energieberatung durchführen > Die Bestätigung darüber benötigen Sie bei der Registrierung
  • Die Förderung für den geplanten oder bereits umgesetzten Heizungstausch registrieren > Es sind Budgetmittel für Sie reserviert

Links und Dokumente zur Förderung

Haben Sie noch Fragen?

Kontakt aufnehmen

Das könnte Sie auch interessieren

Fluss in einem herbstlichen Wald mit bunten Blättern und Bergen im Hintergrund

Weitere Klima- und Umweltschutzförderungen der
KPC

Mehr erfahren
Schwarz-weißes Logo mit dem Schriftzug 'klimaaktiv' und einer Reihe bunter Kreise darunter

klimaaktiv – Von der Planung bis zur Umsetzung: Alles, was Sie jetzt wissen sollten.

Mehr erfahren
Nahaufnahme von rosa und orange leuchtenden Blüten vor unscharfem Hintergrund mit Sonnenlicht

Öko-Sonderausgabenpauschale

Mehr erfahren
Hand mit Kugelschreiber unterschreibt Dokument auf Tisch

Energieberatung

Mehr erfahren