Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder im Reihenhaus

Was wird gefördert?

Der Tausch einer fossilen Heizungsanlage durch:

  • Anschluss an Nah-/Fernwärme
  • Holzzentralheizung
  • Wärmepumpe

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungssatz maximal 30 %
  • Maximale Förderung abhängig von der neuen Heizungsanlage
  • Zuschläge möglich

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Kesseltausch Ein-/Zweifamilienhaus/­Reihenhaus:

Informationsblatt herunterladen

Wie verläuft das Einreichverfahren?

Die Förderung für den Kesseltausch muss spätestens 9 Monate nach Registrierung beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss der Kesseltausch abgeschlossen und abgerechnet sein. Leistungen können rückwirkend ab 03.10.2025 berücksichtigt werden.

  • 1
    Registrierung
  • 2
    Umsetzung
  • 3
    Antragstellung
  • 4
    Auszahlung
Registrierung

maximal 9 Monate
Antragstellung =
Endabrechnung

Förderungsaktion beendet

Die Förderungsaktion „Kesseltausch“ wurde beendet. Eine neue Registrierung ist nicht mehr möglich. 

Bereits eingereichte Anträge und bestehende Registrierungen bleiben gültig und werden ordnungsgemäß weiterbearbeitet.

Links und Dokumente zur Förderung

Haben Sie noch Fragen?

Kontakt aufnehmen

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