Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder im Reihenhaus

Was wird gefördert?

Der Tausch einer fossilen Heizungsanlage durch:

  • Anschluss an Nah-/Fernwärme
  • Holzzentralheizung
  • Wärmepumpe

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungssatz maximal 30 %
  • Maximale Förderung abhängig von der neuen Heizungsanlage
  • Zuschläge möglich

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Kesseltausch Ein-/Zweifamilienhaus/­Reihenhaus:

Informationsblatt herunterladen

Wie verläuft das Einreichverfahren?

Die Förderung für den Kesseltausch muss spätestens 9 Monate nach Registrierung beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss der Kesseltausch abgeschlossen und abgerechnet sein. Leistungen können rückwirkend ab 03.10.2025 berücksichtigt werden.

  • 1
    Registrierung
  • 2
    Umsetzung
  • 3
    Antragstellung
  • 4
    Auszahlung
Registrierung

maximal 9 Monate
Antragstellung =
Endabrechnung

Wie loslegen?

  • Energieberatung durchführen > Die Bestätigung darüber benötigen Sie bei der Registrierung
  • Die Förderung für den geplanten oder bereits umgesetzten Heizungstausch registrieren > Es sind Budgetmittel für Sie reserviert

Links und Dokumente zur Förderung

Haben Sie noch Fragen?

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