Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder im Reihenhaus (Gebäudealter von mindestens 15 Jahren)

Was wird gefördert?

  • Dämmung Außenfassade
  • Fenstertausch

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungssatz maximal 30 %
  • Maximale Förderung 5.000 Euro

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus/­Reihenhaus – Abschnitt A:

Informationsblatt herunterladen

Wie verläuft das Einreichverfahren?

Die Förderung für die Einzelbauteilsanierung muss spätestens 9 Monate nach Registrierung beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss die Sanierung abgeschlossen und abgerechnet sein. Leistungen können rückwirkend ab 03.10.2025 berücksichtigt werden.

  • 1
    Registrierung
  • 2
    Umsetzung
  • 3
    Antragstellung
  • 4
    Auszahlung
Registrierung

maximal 9 Monate

Antragstellung =
Endabrechnung

Förderungsaktion beendet

Die Förderungsaktion „Sanierungsbonus“ wurde beendet. Eine neue Registrierung oder Antragstellung ist nicht mehr möglich. 

Bereits eingereichte Anträge und bestehende Registrierungen bleiben gültig und werden ordnungsgemäß weiterbearbeitet.

Links und Dokumente zur Förderung

Haben Sie noch Fragen?

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