Registrierungen und Antragstellungen sind ab dem 02.11.2026 möglich.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder im Reihenhaus
Was wird gefördert?
- Lieferungen und Leistungen, die ab dem 07.10.2026 erbracht wurden
- Tausch der fossilen Heizungsanlage durch:
- Anschluss an Nah-/Fernwärme
- Holzzentralheizung
- Wärmepumpe
Wie hoch ist die Förderung?
- Maximale Förderung abhängig von der neuen Heizungsanlage
- Zuschläge möglich
- Die Höhe der Förderung wird sich 2027 nicht ändern
Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Kesseltausch Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus:
Informationsblatt herunterladenWie verläuft das Einreichverfahren?
Die Förderung für den Kesseltausch muss spätestens 9 Monate nach Registrierung beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss der Kesseltausch abgeschlossen und abgerechnet sein. Lieferungen und Leistungen können rückwirkend ab 07.10.2026 berücksichtigt werden.
- 1Registrierung
- 2Umsetzung
- 3Antragstellung
- 4Auszahlung
Registrierung


maximal 9 Monate
Antragstellung =
Endabrechnung
Endabrechnung

Neuauflage des Kesseltauschs
Im Rahmen der Neuauflage des Förderprogramms „Kesseltausch 2026“ können Registrierungen und Anträge bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Budgetmittel, spätestens jedoch bis zum 31.12.2026, eingereicht werden.
Eine Antragstellung ist ausschließlich für Projekte möglich, deren Lieferungen und Leistungen ab dem 07.10.2026 erfolgt sind.
Links und Dokumente zur Förderung
Förderungskriterien im Detail
Weitere nützliche Informationen
Dokument zur Antragstellung
Haben Sie noch Fragen?
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