Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder im Reihenhaus (Gebäudealter von mindestens 15 Jahren)

Was wird gefördert?

  • Dämmung Außenfassade
  • Fenstertausch

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungssatz maximal 30 %
  • Maximale Förderung 5.000 Euro

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus/­Reihenhaus – Abschnitt A:

Informationsblatt herunterladen

Wie verläuft das Einreichverfahren?

Die Förderung für die Einzelbauteilsanierung muss spätestens 9 Monate nach Registrierung beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss die Sanierung abgeschlossen und abgerechnet sein. Leistungen können rückwirkend ab 03.10.2025 berücksichtigt werden.

  • 1
    Registrierung
  • 2
    Umsetzung
  • 3
    Antragstellung
  • 4
    Auszahlung
Registrierung

maximal 9 Monate

Antragstellung =
Endabrechnung

Wie loslegen?

  • Energieberatung durchführen > Die Bestätigung darüber benötigen Sie bei der Registrierung
  • Die Förderung für die geplante oder bereits umgesetzte Einzelbauteilsanierung registrieren > Es sind Budgetmittel für Sie reserviert

Links und Dokumente zur Förderung

Haben Sie noch Fragen?

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