Wer wird gefördert?
- Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder im Reihenhaus (Gebäudealter von mindestens 15 Jahren)
Was wird gefördert?
- Dämmung Außenfassade
- Fenstertausch
Wie hoch ist die Förderung?
- Förderungssatz maximal 30 %
- Maximale Förderung 5.000 Euro
Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus – Abschnitt A:
Informationsblatt herunterladenWie verläuft das Einreichverfahren?
Die Förderung für die Einzelbauteilsanierung muss spätestens 9 Monate nach Registrierung beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss die Sanierung abgeschlossen und abgerechnet sein. Leistungen können rückwirkend ab 03.10.2025 berücksichtigt werden.
- 1Registrierung
- 2Umsetzung
- 3Antragstellung
- 4Auszahlung
Registrierung


maximal 9 Monate
Antragstellung =
Endabrechnung
Endabrechnung

Wie loslegen?
- Energieberatung durchführen > Die Bestätigung darüber benötigen Sie bei der Registrierung
- Die Förderung für die geplante oder bereits umgesetzte Einzelbauteilsanierung registrieren > Es sind Budgetmittel für Sie reserviert
Links und Dokumente zur Förderung
Förderungskriterien im Detail
Weitere nützliche Informationen
Dokument zur Antragstellung
Haben Sie noch Fragen?
Kontakt aufnehmenDas könnte Sie auch interessieren

Weitere Klima- und Umweltschutzförderungen der KPC
Mehr erfahrenklimaaktiv
Mehr erfahren
Öko-Sonderausgabenpauschale
Mehr erfahren