Wer wird gefördert?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte laut Grundbuch 
  • Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten und flächenmäßig überwiegender Wohnnutzung
     

Was wird gefördert?

Der Tausch einer fossilen Heizungsanlage für das Gesamtobjekt durch

  • Anschluss an Nah-/Fernwärme,
  • Holzzentralheizung,
  • Wärmepumpe,

und zusätzlich die Zentralisierung des Heizungssystems.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungssatz maximal 30 %
  • Maximale Förderung abhängig von der neuen Heizungsanlage und Leistung
  • Zuschläge möglich

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Kesseltausch Mehrgeschossiger Wohnbau/­Reihenhausanlage – Abschnitt A:

Informationsblatt MGW herunterladen

Wie verläuft das Einreichverfahren?

Nach der Antragstellung muss spätestens bis 30.09.2029 die Endabrechnung übermittelt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss der Heizungstausch abgeschlossen und abgerechnet sein. Leistungen können rückwirkend ab 03.10.2025 berücksichtigt werden.

  • 1
    Antragstellung
  • 2
    Umsetzung
  • 3
    Endabrechnung
  • 4
    Auszahlung
Antragstellung
Endabrechnung bis
spätestens 30.09.2029

Wie loslegen?

  • Energieberatung durchführen oder Energieausweis erstellen lassen > Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente für die Antragstellung vor
  • Förderungsantrag für den geplanten oder bereits umgesetzten Heizungstausch stellen > Es sind Budgetmittel für Sie reserviert

Links und Dokumente zur Förderung

Haben Sie noch Fragen?

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