Wer wird gefördert?
- Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder im Reihenhaus
Was wird gefördert?
Der Tausch einer fossilen Heizungsanlage durch:
- Anschluss an Nah-/Fernwärme
- Holzzentralheizung
- Wärmepumpe
Wie hoch ist die Förderung?
- Förderungssatz maximal 30 %
- Maximale Förderung abhängig von der neuen Heizungsanlage
- Zuschläge möglich
Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt Kesseltausch Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus:
Informationsblatt herunterladenWie verläuft das Einreichverfahren?
Die Förderung für den Kesseltausch muss spätestens 9 Monate nach Registrierung beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss der Kesseltausch abgeschlossen und abgerechnet sein. Leistungen können rückwirkend ab 03.10.2025 berücksichtigt werden.
- 1Registrierung
- 2Umsetzung
- 3Antragstellung
- 4Auszahlung
Registrierung


maximal 9 Monate
Antragstellung =
Endabrechnung
Endabrechnung

Wie loslegen?
- Energieberatung durchführen > Die Bestätigung darüber benötigen Sie bei der Registrierung
- Die Förderung für den geplanten oder bereits umgesetzten Heizungstausch registrieren > Es sind Budgetmittel für Sie reserviert
Links und Dokumente zur Förderung
Förderungskriterien im Detail
Weitere nützliche Informationen
Dokument zur Antragstellung
Haben Sie noch Fragen?
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