Neue Förderungsaktion für thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen

19. Dezember 2025
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Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat die Förderungsaktion „Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen“ neu aufgelegt.

Gefördert werden thermische Sanierungen im mehrgeschossigen Wohnbau sowie bei Reihenhausanlagen. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard oder „guter Standard“ des gesamten Gebäudes bzw. der Reihenhausanlage. Die Förderungshöhe ist abhängig von der Sanierungsmaßnahme und kann bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten betragen. Anträge können ab dem 12. Jänner 2026 eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis:

Gemeinnützige Bauvereinigungen sind aufgrund dieser Aktion in der Förderungsaktion Sanierungsbonus 2026 nicht mehr antragsberechtigt.

Alle Details zur Förderungsaktion „Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen“ finden Sie auf der Förderungsseite und im Informationsblatt.

 

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